Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Die Verbandsgemeindekasse

Die Verbandsgemeindekasse erledigt die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement für die Verbandsgemeindewerke und die Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Kirchen (Sieg) und der 5 Ortsgemeinden. 

Der Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde obliegt die Vollstreckung der eigenen gemeindlichen Forderungen gegenüber den säumigen Zahlern. Zusätzlich leistet sie aber auch als sog. Amtshilfebehörde in Vollstreckungsangelegenheiten für andere öffentliche Organisationen Amts- und Vollstreckungshilfe. Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Stellen bestätigt. Der zugrunde liegende Bescheid (z.B. ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckung wird eingeleitet, sobald Sie eine offene und fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen haben.

Die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde umfasst:
-    die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz,
-    die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst,
-    die Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen für privatrechtliche Forderungen der Verbandsgemeinde sowie
-    die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren.
 

Downloads

Kontakt

Tel.: 02741/688 820
Fax: 02741/688 255
Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten

Kasse
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Do.     13.30-16.00 Uhr       

Vollstreckung
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr  

Wir haben gleitende Arbeitszeit. Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich.

Bankverbindungen

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN:    DE45 5735 1030 0004 0010 04
BIC:       MALADE51AKI

VR-Bank Freudenberg-Niederfischbach eG
IBAN:    DE40 4606 1724 0012 1240 00
BIC:       GENODEM1FRF

Westerwald Bank eG
IBAN:    DE33 5739 1800 0046 1607 03
BIC:       GENODE51WW1

Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN:    DE97 4476 1534 0880 0070 01
BIC:       GENODEM1NRD