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    4. Zulassung eines Import-Fahrzeuges

    Zulassung eines Import-Fahrzeuges

    Benötigte Unterlagen

    • ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen

    • COC-Papiere/EG-Übereinstimmungserklärung; wenn diese nicht vorhanden ist wird eine Vollabnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen benötigt

    • HU- und AU-Bericht, wenn das Fahrzeug älter ist wie drei Jahre

    • Rechnung oder Kaufvertrag; bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Land wird eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung benötigt

    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

    • Personalausweis

    • Bei einem Ausländischen Pass/Reisepass ist zusätzlich eine Meldebescheinigung erforderlich

    • Bank- oder EC-Karte

    Unsere Gemeinden:

    Wappen der Ortsgemeinde Brachbach
    Brachbach
    Wappen der Ortsgemeinde Friesenhagen
    Friesenhagen
    Wappen der Ortsgemeinde Harbach
    Harbach
    Wappen der Stadt Kirchen
    Stadt Kirchen
    Wappen der Ortsgemeinde Mudersbach
    Mudersbach
    Wappen der Ortsgemeinde Niederfischbach
    Niederfischbach
    Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)



    Lindenstraße 1 | 57548 Kirchen (Sieg)
    Telefon: 02741/6880
    Telefax: 02741/688255
    Kontakt per E-Mail

     

    Öffnungszeiten:

    Verwaltung:
    Mo.- Do. 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
    Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr

    Bürgerbüro:
    zusätzlich zu den neben stehenden Zeiten
    donnerstags bis 18:00 Uhr
    nur nach Terminvergabe online oder unter 02741/688800

    KFZ-Zulassungsstelle:
    zusätzlich zu den neben stehenden Zeiten
    donnerstags bis 18:00 Uhr
    morgens ohne Termin, nachmittags nur nach
    Terminvergabe online oder per 02741/688228

    Standesamt:
    Mo. 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
    Di. und Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
    Do. 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
    Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
    nur nach Terminvergabe online oder per 02741/688810

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