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Leichenpass

Für die Beförderung einer Leiche über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Er bescheinigt, dass die gesetzlichen Regelungen für das Einsargen beachtet wurden und die Überführung zulässig ist.

Benötigte Unterlagen

- Sterbeurkunde oder begl. Registerauszug
- Totenschein (nichtvertraulicher Teil) und Kopie des vertraulichen Teils oder Obduktionsschein
- Bei unnatürlicher oder nicht geklärter Todesursache: Freigabeerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 EUR

Sachbearbeitung

Katharina Montino
Ulrike Stockschläder
Tanja Jung
Zehra Hensel
Teresa Muhl
Sebastian Lippert

Tel. 02741/688-810

Kontakt

Standesamt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)

Fax: 02741/688238
Kontakt per E-Mail