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Obdachlosenangelegenheiten

Die Verhinderung von Obdachlosigkeit stellt eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr dar.

Bei Wohnungsverlust, z. B. aufgrund einer Zwangsräumung, ist es Aufgabe der Ordnungsbehörde zu verhindern, dass Personen obdachlos werden.

Sachbearbeitung

Alexander Jakel
Tel. 02741/688211

Kontakt

Fax: 02741/688255
Kontakt per E-Mail